Allgemeine
Geschäftsbedingungen


In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend – AGB) wird der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist miteingeschlossen.

AGB’s Dog Affair (Daycare, Training, Grooming)

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend – AGB) wird der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist miteingeschlossen.

Version: 1.2.2023

Allgemeine Bestimmungen

1. AGB-Gültigkeit

1.1 Die AGB sind bei jeder Nutzung der Webseite der Dog Affair GmbH, (nachfolgend – Dog Affair), Kommunikation via E-Mail oder andere Mitteln, Telefongesprächen, Kundenanfragen und/oder Erbringung der Dienstleistungen anwendbar. 

1.2 Durch Besuchen oder Nutzung der Webseite oder Kommunikation mit der Dog Affair anerkennt der Nutzer bzw. Kunde, dass er die AGB durchgelesen und vollumfänglich als verbindlich akzeptiert hat.

2. Anmeldung

2.1 Anmeldungen erfolgen entweder via Buchungstool auf der Website oder per E-Mail.

3. Abmeldung

3.1 Betreuungen, Coiffeur Termine, Einzellektionen, Gruppenlektionen, Hausbesuche, Beratungen (Erstgespräch) und alle weiteren buchbaren Angebote der Dog Affair müssen mindestens 48 Stunden vor dem entsprechenden Termin schriftlich annulliert werden, ansonsten werden die Kosten vollumfänglich verrechnet oder vom Abo abgezogen. Versäumte Angebote können nicht nachgeholt oder zurückerstattet werden.

3.2 Veranstaltungen, Seminare sowie Workshops müssen mindestens 2 Wochen vor Kursbeginn annulliert werden, ansonsten werden die Kosten vollumfänglich verrechnet.

3.3 Bei Fernbleiben ohne Abmeldung wird ebenso die Umtriebsgebühr in Höhe von CHF 50.- verrechnet.

3.4 Absagen für Montage sind am Freitagabend (spätestens bis 18.00 Uhr Schweizer Zeit) zu melden. Sinngemäss gilt das für die anerkannten Festtage des Kantons Zürich.

3.5 Die Firma Dog Affair behält sich das Recht vor, aufgrund ausserordentlicher Ereignisse, wie z.B. Krankheit oder Unfall seitens der Dog Affair kurzfristig die Betreuungen, Coiffeur Termine, Einzellektionen, Gruppenlektionen, Hausbesuche, Beratungen (Erstgespräch) und alle weiteren buchbaren Angebote des Dog Affairs abzusagen. Die Kosten werden nicht verrechnet.

4. Verhaltensregeln und Rahmenbedingungen

4.1 Die Dog Affair verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

4.2 Alle Hunde müssen geimpft, gechipt, entwurmt und vollständig gesund sein. Sollte der Hund krank sein oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen, ist der Halter verpflichtet, dies vorgängig der Dog Affair klar zu melden. Dies gilt auch bei Läufigkeit einer Hündin.

4.3 Der Hundehalter versichert, dass sein Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten ist und die nachfolgend genannten Schutzimpfungen besitzt. Sollte die Impfung nicht ordnungsgemäss erfolgt sein, ist die Dog Affair dazu berechtigt, vom Vertrag zu finanziellen Lasten des Hundehalters zurückzutreten.

4.4 Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund mindestens folgende effektive Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten.

4.5 Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund regelmässig und effektiv entwurmt wird.

4.6 Auf dem Parkplatz, im Geschäft, auf dem Trainingsplatz und dem umliegenden Gelände gilt Leinenpflicht. Hunde dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung der Dog Affair freigelassen werden. Die Teilnehmer sind verpflichtet die Hinterlassenschaften ihres Hundes aufzunehmen.

4.7 Bei unangebrachtem oder nicht artgerechtem Verhalten, behält sich die Dog Affair das Recht vor, die Person vom gebuchten Angebot ohne Abgabe einer Kursbestätigung oder anderer Bestätigung auszuschliessen, ohne die Kosten zurückzuerstatten. Ohne Absprache mit der Dog Affair gibt es keinen Kontakt zwischen den angeleinten Hunden. Es wird immer genügend Abstand gehalten zu den anderen Mensch-Hund-Teams.

4.8 Bei mehr als 10 Minuten Verspätung darf nimmt sich die Dog Affair das Recht zu entscheiden, ob der Hund noch zum Angebot zugelassen wird oder nicht.

4.9 Die Dog Affair behält sich vor, aus betrieblichen Gründen den Standort für das gebuchte Angebot gegebenenfalls zu ändern. Irgendwelche Ansprüche als Folge der Änderung des Unterrichtsstandorts sind ausgeschlossen.

4.10 Die Dog Affair behält sich für alle Angebote das Recht vor, diese bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aussergewöhnlichen Ereignissen abzusagen oder zu verschieben. Irgendwelche Ansprüche als Folge der Absage sind ausgeschlossen.

4.11 Der Hundehalter verpflichtet sich, den Hund am vereinbarten Termin abzuholen. Für den Fall, dass der Hund nicht abgeholt wird, werden dem Hundehalter die entstehenden Kosten verrechnet.

4.12 Bei eventuell absehbaren Verspätungen bezüglich der Bring- und Abholzeiten muss die Dog Affair durch den Hundehalter informiert werden. Sämtliche diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters. Sollte die Dog Affair zu dieser Zeit ausgelastet sein, so kann dieser den Hund einem andern Hundehort seiner Wahl zur weiteren Betreuung jedoch zu finanziellen Lasten des Hundehalters weitergeben.

4.13 Bei Nichtabholung wird der Hund nach 3 Tagen in ein Tierheim nach Wahl die Dog Affair abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

4.14 Das Futter wird vom Hundehalter gestellt oder es werden dafür Futterkosten, aber mindestens CHF 5.– pro Betreuungstag, zusätzlich in Rechnung gestellt. Ebenso ist der Hundehalter darum bemüht, von seinem Hund benötigte Medikamente an die Dog Affair zu übergeben.

4.15 Der Hundehalter ermächtigt die Dog Affair, einen Tierarzt mit der Behandlung des Tieres zu beauftragen, sollte dies erforderlich sein. Die mit der Behandlung entstehenden Kosten werden vom Hundehalter getragen. Die Dog Affair ist dazu verpflichtet, den Hundehalter vor/während des Tierarztbesuchs umgehend zu kontaktieren. Fahrten zum Tierarzt kosten mindestens Fr. 30.-

4.16 Sollte es zu einer Keilerei bzw. Rangelei unter den Hunden kommen, werden diese getrennt und im Falle einer Verletzung tierärztlich versorgt. Kann der Urheber der Keilerei bzw. Rangelei eindeutig festgestellt werden, trägt dessen Halter sämtliche damit entstandenen Kosten. Widrigenfalls trägt jeder Hundehalter die Tierarztkosten für den eigenen Hund.

4.17 Die Dog Affair behält sich das Recht vor, dem Hund im Bedarfsfall einen Maulkorb anzuziehen.

4.18 Die Dog Affair ist befugt, zur Aufrechterhaltung des Betriebs und ohne Absprache mit dem Hundehalter sonstige Massnahmen zu treffen.

4.19 Der Hundehalter ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Betrieb der Dog Affair beizutragen.

5. Versicherung und Haftungsausschluss

5.1 Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmer bzw. der Hundehalter.

5.2 Während des gebuchten Angebotes tragen die Hundehalter die Verantwortung und Haftung für sich, Ihren Hund und allfällige Begleitpersonen. Die Hunde müssen gemäss den gesetzlichen Vorgaben entsprechend Haftpflicht versichert sein. Dies obliegt der Verantwortung der Hundehalter.

5.3 Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von einem Teilnehmer während des Aufenthaltes am Veranstaltungsort haftet die Dog Affair nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5.4 Die Dog Affair übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden, Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde herbeigeführt werden. Der Teilnehmer haftet für die durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden. Jegliche Begleitpersonen gelten als Teilnehmer.

5.5 Die Haftung der Dog Affair für Verletzungen, die durch das Freispiel der Hunde entstehen können, wird ebenfalls ausgeschlossen.

5.6 Die Dog Affair übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegenüber die Dog Affair, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen. Bei direkten oder indirekten Verweisen auf Internetseiten übernimmt die Dog Affair keinerlei Haftung.

5.7 Der Hundehalter haftet u. a. für folgende Schäden bzw. für alle daraus folgenden Kosten:

- Schäden an Personen und Gegenständen, die trotz aller Sorgfalt und Vorkehrungen der Dog Affair durch seinen Hund verursacht werden;

- Bei Erkrankungen seines Hundes bzw. der daraus notwendigen Behandlungen;

- Für Verletzungen an seinem Hund, die durch dessen eigenes Verhalten entstehen;

- Bei einer Ansteckung anderer Hunde durch Verschweigen oder Unwissenheit einer Krankheit seines Hundes oder durch ihn eingebrachte Ektoparasiten;

- Bei einer Deckung durch eine verschwiegene Läufigkeit der Hündin.

5.8 Sollte der Hund trotz üblicher Aufsicht Schäden anrichten, ausbrechen oder entlaufen, haftet der Hundebesitzer. Des weiteren übernimmt der Hundebesitzer die Haftung für jegliche Schäden bzw. Verletzungen, welche der Hund Menschen und/oder Tieren zufügt.

5.9 Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters wie Körbe, Decken, Leinen, Spielzeug etc. gelten als nicht eingebracht. Für Schäden an diesen Gegenständen übernimmt die Dog Affair keine Haftung.

5.10 Sollte ein Hund trotz aller Sorgfalt und aller Vorkehrungen umkommen, entweichen und nicht mehr wiedergefunden werden oder gestohlen werden, verzichtet der Hundehalter explizit und vollumfänglich auf eine Entschädigung bzw. auf einen Schadensanspruch.

5.11 Sollte die Hündin entgegen der Aussage des Halters belegbar sein, so übernimmt die Dog Affair keine Verantwortung für eine eventuelle, ungeplante Belegung. Die Dog Affair kommt nicht für die Kosten und die Folgekosten auf, die durch die Trächtigkeit der Hündin und der geborenen Welpen entstehen.

5.12 Verletzt bzw. missachtet der Hundehalter diese AGB oder Weisungen der Dog Affair ist die Haftung der Dog Affair ausgeschlossen.

6. Bezahlung

6.1 Die Bezahlung ist per Kartenzahlung, TWINT oder Bar möglich. Die Dog Affair ist befugt zu entscheiden, ob und wann Rechnungen ausgestellt werden, und informiert die entsprechenden Kunden.

6.2 Die Preisliste ist Bestandteil dieser AGB und können der Webseite www.dogaffair.ch entnommen werden.

7. Geistiges Eigentum

7.1 Für sämtliche Film- und Fotoaufnahmen, welche während Kursen oder anderen Dienstleistungen (Daycare, Grooming, usw.) gemacht werden, gilt ein Recht zum Gebrauch für Weiterbildung und/ oder zur Veröffentlichung auf der Homepage und anderen Social Media der Dog Affair. Teilnehmer, welche damit nicht einverstanden sind, müssen sich bis spätestens vor Kursbeginn oder Dienstleistung bei der Dog Affair schriftlich melden.

7.2 Der Hundebesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass die Dog Affair Fotos des Hundes ohne Angabe von Namen auf Werbematerial, Inseraten, auf der Social Media verwenden darf.

7.3 Sämtliche Unterlagen und Dokumentationen der Dog Affair sind urheberrechtlich geschützt und dienen nur dem Eigengebrauch. Dies gilt auch für die Inhalte und Bilder auf der Webseite. Jede Vervielfältigung oder Verbreitung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Dog Affair gestattet.

8. Disclaimer

8.1 Die auf der Website der Dog Affair abrufbaren Inhalte und Links dienen einzig der Information. Sie begründen kein Rechtsverhältnis zwischen dem Webseitenbesucher und der Dog Affair. Jegliche Haftung für allfällige Schäden, die aus dem Gebrauch der Webseite oder von darauf abrufbaren Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte übernommen. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für Links auf Webseiten Dritter und den Inhalt solcher Webseiten.

9. Heilung der AGB

9.1 Eine allfällige Nichtigkeit einer AGB-Bestimmung führt nicht zur Nichtigkeit der übrigen AGB-Bestimmungen.

9.2 Abweichungen von den AGB gelten nur wenn sie schriftlich vereinbart werden.

10. Anwendbares Recht

10.1 Anwendbares Recht ist ausschliesslich das Schweizer Recht.

11. Gerichtsstand

11.1 Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Standort des Dog Affairs.

Besondere Bestimmungen Daycare

1. Aufnahme Daycare

1.1 Vor Aufnahme des Hundes wird ein Einführungsgespräch mit dem Hundehalter sowie ein Probeaufenthalt für den Hund vereinbart. Die Dauer des Probeaufenthaltes wird von der Dog Affair festgelegt. Das Anmeldeformular für den Probeaufenthalt muss vor der ersten Betreuung unterzeichnet bei der Dog Affair vorliegen.

1.2 Die Dog Affair bestätigt die Zulassung zum Probeaufenthalt per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt wird die Anmeldung als verbindlich betrachtet.

1.3 Erst nach einem Probeaufenthalt folgt die definitive Aufnahmebestätigung per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt wird die Aufnahme als verbindlich betrachtet.

1.4 Die Dog Affair behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.5 Läufige Hündinnen werden nicht in die Betreuung aufgenommen.

1.6 Kranke oder verletzte Tiere können nur in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt aufgenommen werden.

1.7 Die Dog Affair behält sich vor, einen Hund, der Symptome einer Krankheit aufweist, nicht aufzunehmen und darüber hinaus von einem bereits geschlossenen Betreuungsvertrag aus diesem Grunde und zu finanziellen Lasten des Hundehalters zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn der Halter bis zum Bring-Tag keine entsprechenden Angaben gemacht bzw. keinen entsprechenden Hinweis erteilt hat.

1.8 Packliste für den Hund

-Am Probetag: Impfpass-Heimtierausweis mit aktuellen Impfungen und Mikrochipnummer

- Evtl. Hundefutter;

- Evtl. Medikamente;

- Halsband und Leine (kein Kettenhalsband oder AirTag wegen Verletzungsrisiko beim Spielen);

- Winter- und Regenbekleidung (Nur wenn Ihr Hund solche besitzt und diese getragen werden muss).

Besondere Bestimmungen Grooming

1. Grooming Regeln

1.1 Wir verpflichten uns, die uns übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit der gebührenden Sorgfalt und Kompetenz zu erfüllen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Auftraggeber uns über alles Notwendige informiert und entsprechend instruiert. (z.B. Gefahren, Allergien, Krankheiten, Verhaltensstörungen etc.)

1.2 Wir übernehmen nur nach vorheriger Absprache vereinbarte Dienstleistungen. Jegliche Behandlungen erfolgen nach Angabe dieser besonderen Bestimmungen Grooming und den Qualitätsanforderungen eines Hundesalons. Wünsche, die das Wohl des Hundes gefährden könnten, werden nicht ausgeführt. Die Vertragsdauer ist auf die Dauer der Behandlung befristet.

1.3 Verursacht der Hund während seines Aufenthaltes im Hundesalon Schäden am Inventar, Mobiliar, an der Immobilie oder der Ware, sind die entstehenden Kosten vom Halter zu tragen. Die Haftung vom Hundesalon ist ausdrücklich auf Mutwilligkeit und Fahrlässigkeit beschränkt.

1.4 Sollte die Behandlung aufgrund vom Verhalten durch Hund (z.B. Beissen, Anfälle) oder Halter (z.B. Anweisungen des Pflegepersonals von Dog Affair zuwider handelnd) vorzeitig abgebrochen werden, ist dennoch der zuvor vereinbarte Preis zu zahlen. Zeitverzögerungen aufgrund von Störungen durch den Hund werden in Rechnung gestellt. Der Hundesalon ist berechtigt, nennenswerte Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes oder durch Störungen des Besitzers als Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

1.5 Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Der vor Behandlungsbeginn vereinbarte Preis ist zu zahlen.

Der Hundesalon übernimmt keine Haftung bei kundenspezifischen Hundehaarschnitten sowie Behandlungen, wenn diese nicht dem FCI-Standard entsprechen. Behandelt werden nur entflohte und entwurmte Hunde.

1.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich uns unverzüglich zu informieren, wenn er nicht zum vereinbarten Termin zurückkehrt. In Notfällen resp. nicht auftragsgemässer Beendigung des Vertrages verbleibt das Tier gegen nachträgliche Verrechnung der bekannten Tarife automatisch in der Betreuung der Dog Affair.

 2.    Haftung im Schadenfall

2.1 Wir haften dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche durch uns bei Auftragserfüllung aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. Dies ausschliesslich im Rahmen der von uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Sofern wir vom Auftraggeber nicht ausreichend instruiert wurden, lehnen wir allfällige daraus resultierende Haftungsansprüche des Auftraggebers oder Dritten vollumfänglich ab.

2.2 Für durch unverschuldete Unglücksfälle entstehende Verletzungen, oder Verlust des Tieres (Infektionskrankheiten, Entlaufen usw.) kann keine Entschädigung durch uns gewährt werden.

2.3 Sollte das Tier im Behandlungszeitraum plötzlich erkranken oder sich verletzen, wird es in dem betreuenden Tierarzt vorgestellt. Ist dieser nicht erreichbar, behalten wir uns vor, einen anderen Tierarzt aufzusuchen. Über die hierbei anfallenden Kosten wird mit dem Tierhalter keine Einigung ausgehandelt. Daher übernimmt der Tierhalter alle Kosten.

2.4 Bei nachweislichem Tiermisshandlungs-Verdacht behalten wir uns das Recht vor, entsprechende Massnahmen und Abklärungen einzuleiten und dem Tierbesitzer bei bestätigtem Verdacht das Tier nicht mehr auszuhändigen.